Impressum


  E-Mail:   


 

TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
    elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
    Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
    entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
    Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über
    eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
    mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16),
    oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des
    Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
    89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie
    97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)
    geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
        Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
        zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz,
dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben-
und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz
sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.


ERKLÄRUNG

     Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch
     die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
     Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklichvon diesen
     Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.

     Für all diese Links gilt:

     Dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der hier gelinkten Seiten habe.
     Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten
     auf der meiner Homepage. Und ich mache mir deren Inhalte nicht zu Eigen.
     Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Seite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten,
     zu denen die Banner und Hyperlinks führen.